Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluss
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Mietvertrag für das Ferienhaus kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag schriftlich erhalten hat und innerhalb der vorgesehenen Frist die Anzahlung getätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Mietbeginn) kommt der Mietvertrag bereits mit schriftlicher oder mündlicher Annahme des Angebotes zustande.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind die Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) meistens nicht enthalten. Die Endreinigung ist entweder selbst vorzunehmen oder sie ist obligatorisch zu zahlen. Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt. Es wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises vereinbart, dieser ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.30 Uhr in geräumtem und besenreinem Zustand übergeben. Sollte der Mieter die Endreinigung beim Vermieter bestellt haben, ist das Ferienhaus bis spätestens 09.00 Uhr am Abreisetag zu übergeben.
4. Kaution
Bei jeder Vermietung ist eine Kaution zu leisten. Ferienhausvermietung Mermaid (FFM) ist berechtigt, eine Kaution zu erheben, die zusammen mit dem Mietbetrag fällig wird. Die Kaution, die als Sicherheit für die Pflichten des Mieters dient, wird spätestens zwei Wochen nach Abreise zurückgezahlt, sofern das Haus ordnungsgemäß hinterlassen wurde (ohne Schäden am Mietobjekt, fehlende bzw. mangelhafter Endreinigung etc.). Die Verbrauchskosten wie Strom, Wasser usw. werden nicht mit der Kaution verrechnet. Sollte die geleistete Kaution den geforderten Betrag nicht abdecken, behält sich FFM das Recht vor, die eventuell angegebene Zahlungskarte mit dem ausstehenden Betrag zu belasten.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- Rücktritt bis zum 50. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25%
- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
- danach bis 10 Tage vorher: 80%
- ab 10 Tage bis 1 Tag vorher: 95%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Mieter muss jedoch bereits erbrachte Leistungen der FFM bezahlen. Eine Erstattung oder Kürzung der bereits eingezahlten Miete oder das Ausstellen eines Gutscheines ist nur laut Vereinbarung möglich.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Ferienhaus oder gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der Ferienhausvermietung Mermaid von diesem Schaden anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die FFM über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Versicherung der Mieter
Der Mieter, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht versichert. Das gilt auch für eventuelle Schäden an Gegenständen des Mieters oder dessen Begleiter während der Abwicklung des Mietverhältnisses. Bitte beachten Sie, dass der Mietpreis keine Reiserücktrittskostenversicherung enthält. Sie können eine derartige Versicherung über meine Homepage abschließen (ERV).
10. Mängel und Abhilfe
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an FFM gerichtet werden. Eine Reklamation während des Aufenthaltes kann nicht per E-Mail erfolgen, da wir die geeigneten Maßnahmen sofort mit Ihnen abstimmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Eigentümer in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessene kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollten Sie also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. FFM wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahr lässigen Pflichtver letzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet außerdem nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Pandemie etc.).
12. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nur gestattet, wenn es in der Hausbeschreibung aufgeführt ist.
13. Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie al len rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
14. Internet
Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-Lan) die allgemeinen Richtlinien zur Nutzung vom Internet. Der Hauseigentümer hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Hauseigentümer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Siegburg zuständig. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.