Allgemeine Mietbedingungen

(Stand Januar 2010)

Die nachstehenden Bedingungen, die der Mieter mit der Buchung anerkennt, regeln das Verhältnis zwischen dem Mieter und der "Dänischen Vermittlung Mermaid" (nachfolgend DVM genannt)

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DVM den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen und für die DVM verbindlich, wenn die DVM dem Kunden die Buchung und das Entgelt für das Ferienhaus schriftlich bestätigen.

Weicht die Annahmeerklärung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung etwaiger Sonderwünsche, so liegt ein neues Angebot vor, an das die DVM zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Die DVM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde der DVM gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten in Höhe von 55,- €

2. Insolvenzversicherung

DVM hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651k BGB eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Versicherer leistet bei Eintritt des Versicherungsfall Entschädigung für:

  1. den gezahlten Mietpreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen.
  2. die notwendigen Aufwendungen, die dem Mieter infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

3. Bezahlung

Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Eingang bei der DVM) zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin, ist der gesamte Reisepreis sofort mit Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtungen der DVM.

4. Überlassung des Ferienhauses

a) Einzug- und Auszug

Die Ferienhäuser werden hauptsächlich für ganze Wochen von Sonnabend/Sonntag bis Sonnabend/Sonntag vermietet. Das Ferienhaus kann am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen. Vor dem Monat Juni und nach dem Monat August kann der Kunde den Ankunft- und Abreisetag frei wählen. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

b) Personenzahl

Die bei den jeweiligen Ferienhäusern angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Wird die Personenzahl überschritten, sind die DVM oder der Hauseigentümer berechtigt, überzählige Personen zurückzuweisen.

c) Endreinigung

Die gründliche Endreinigung des Ferienhauses, einschl. Kamin, Kühlschrank, Backofen und sanitären Anlagen, obliegt dem Kunden. Bei einigen Objekten ist die Endreinigung obligatorisch zu zahlen (€ 80,- bis € 130,- und Poolhäuser € 145,- bis € 250,-). Der Kunde hat jedoch auch bei einer obligatorischen bzw. bestellten Endreinigung das Geschirr zu spülen und das Ferienhaus aufzuräumen. Bei den übrigen Objekten können Sie die Endreinigung des Ferienhauses selbst vornehmen (in diesem Fall ist eine Kaution zu entrichten) oder bei uns bestellen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an dem Objekt und dessen Inventar durch Verschulden seinerseits oder einer Person in seiner Gesellschaft entstehen.

d) Haustiere

Die Mitnahme von einem Haustier – ist nur in denjenigen Ferienhäusern gestattet, wo das Hundesymbol in den Hausbeschreibungen mit einem "Ja" gekennzeichnet ist und in den Fällen, in denen DVM dieses schriftlich zulässt; weitere Haustiere oder andere Haustiere nur auf Anfrage. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert werden oder eine Nachgebühr erhoben werden. Sie müssen sich selbst über die Einreise- und Halterbestimmungen für die Tiere informieren. Bei Ferienhausunterkünften in denen Haustiere verboten sind, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Das Baden von Haustieren in Pools ist aus hygienischen Gründen untersagt.

e) Nebenkosten

Die DVM gibt stets den Endpreis an. Er beinhaltet regelmäßig nicht die vor Ort bei der Schlüsselrückgabe abzurechnenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Strom, Heizung, Telefon, Wasser oder sonstige Nebenleistungen, die gesondert in Anspruch genommen werden (z.B. Kaminholz).

5. Kaution

Bei den meisten Objekten wird eine Kaution gefordert und zurückgehalten. Die Höhe der Kaution beträgt regelmäßig für Ferienhäuser mit Swimmingpool € 250,- bis € 650,- und für alle übrigen Ferienhäuser € 100,- bis € 250,-. Bevor neue Mieter einziehen, überprüft der Eigentümer die Telefon- und Stromabrechnung sowie das Ferienhaus. Eventuell nicht abgerechnete Verbrauchskosten oder Schäden, die während des Aufenthaltes entstanden sind oder eine fehlende bzw. mangelhaft durchgeführte Endreinigung, werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt oder von der Kaution abgezogen. Der Kunde ist verpflichtet, das Objekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen. Der Kunde, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch DVM versichert.

6. Infos zum Ferienhaus

Alle im Internet angebotenen Objekte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. Ferienobjekte sind im Allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler und Fenster und Türen nicht immer der deutschen Industrienorm entsprechen.

7. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der DVM, die den für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Hausbeschreibungen beigelegt ist sowie aus der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von der DVM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht einträchtigen.

Die DVM darf den vereinbarten Preis an sich verändernde Umstände anpassen, wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als vier Monate liegen. Ab dem zwanzigsten Tag ist eine Preisänderung nicht mehr möglich. Ein Umstand, der eine Erhöhung des Reisepreises rechtfertigt, ist z.B. eine Änderung des Wechselkurses oder eine erhöhte Steuer- oder Gebührenlast der DVM.

Die DVM wird die Leistungs- oder Preisänderung dem Kunden unverzüglich mitteilen. Bei erheblicher Änderung einer Leistung oder bei Preiserhöhung über 5 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die zur Verfügung Stellung eines gleichwertigen Ferienhauses zu verlangen, sofern die DVM in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der DVM geltend zu machen.

8. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder reist er nicht an, so kann die DVM Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Ferienhauses zu berücksichtigen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von der DVM in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von der DVM nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

10. Rücktritt und Kündigung durch die "Dänische Vermittlung Mermaid"

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde oder eine ihn begleitende Person das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder die DVM nachhaltig ungepflegt behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die DVM zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall ist die Einbehaltung des

Mietpreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, gerechtfertigt. Wenn das angemietete Ferienhaus verkauft wird, kann DVM den Mietvertrag kündigen.

b) Nach Mahnung und Fristsetzung

Sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird die DVM den Kunden mahnen und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Nach Fristablauf ist die DVM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann die DVM für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

12. Gewährleistung

  1. Die DVM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer, die Richtigkeit der Hausbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  2. Wird die Leistung von der DVM nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen (Schäden, Mängel und sonstige Reklamationen müssen innerhalb von 24 Std. nach Mietbeginn bei DVM telefonisch gemeldet werden). Die DVM kann Abhilfe durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen, ist aber berechtigt, eine solche Ersatzleistung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (der Mieter ist verpflichtet DVM eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen). Ist die Beseitigung nicht zur Zufriedenheit des Mieters erfolgt, ist DVM umgehend darüber zu informieren.

Für nicht voraussehbare Schäden, wie z.B. Ausfall oder Bruch von Installationen, verstopfte Rohre usw. kann ich keine Verantwortung übernehmen. Dies gilt auch bei Vorkommen von Mäusen und Ungeziefer (Wespen, Ameisen, Ohrenkneifer etc.) in oder beim Mietobjekt, womit man gelegentlich rechnen muss, da sich die Ferienhäuser in der freien Natur befinden (meistens im Herbst/Winter). Spinnenweben entstehen auch schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde.

Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte u. ä. sind Zusatzausstattung, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernehme ich keine Garantie.

Die vertragliche Haftung der DVM ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die DVM für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dies gilt nicht für Körperschaden.

Für alle gegen die DVM gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschäden sind, haftet die DVM bis 3.000,00 €. Übersteigt der dreifache Preis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten je Kunde.

13. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Vertragsende bei der DVM geltend zu machen, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert.

Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Auszug nach dem Vertrag erfolgen sollte. Die Verjährung ist nach Anspruchsanmeldung gehemmt, bis die DVM die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der DVM bedingt sind.

16. Versicherungen

Darüber hinaus bietet die DVM den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung an.

17. Gerichtsstand

Klagen gegen die DVM sind an deren Sitz zu erheben.